Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Schmach von Karlsruhe
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Die Umschichtung von Corona-Mitteln in den Klimatransformationsfonds der Bundesregierung ist verfassungswidrig. Das ist nicht nur peinlich für die Bundesregierung, der Ampelkoalition fehlt nun auch viel Geld für ihre Vorhaben. ntv.de beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urteil aus Karlsruhe.
Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?Es hat entschieden, dass die Schuldenbremse nicht einfach umgangen werden darf. Genau das hat die Ampelkoalition nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts aber getan. Die alte Bundesregierung hatte noch unter Kanzlerin Angela Merkel während der Pandemie die Schuldenbremse ausgesetzt und sich im Bundestag die Erlaubnis geholt, zusätzlich zu bisherigen Corona-Krediten weitere 60 Milliarden Euro Schulden aufzunehmen. Dann war die Pandemie schneller vorbei als erwartet und das Geld wurde doch nicht für Corona-Hilfen benötigt. So weit so gut und so legitim.
Trotzdem lagen die Kreditermächtigungen auf dem Tisch und damit die Frage: Was machen wir jetzt damit? Die Antwort der Ampel: Wir setzen das Geld für den Klimaschutz ein und kurbeln so wie Pandemie-lädierte Wirtschaft an. So verschob die neue Regierung die 60 Milliarden Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Das ist ein Sondervermögen, das neben dem eigentlichen Bundeshaushalt steht. Dieses Manöver war nicht in Ordnung, urteilte das Gericht in Karlsruhe nun.
Denn damit hat die Ampel die Schuldenbremse umgegangen. Man darf diese nur in akuten Krisen und Notsituationen aussetzen, die plötzlich übers Land hereinbrechen und nicht zu erwarten waren. Zum Beispiel eine Pandemie oder auch ein Krieg wie der in der Ukraine, für den ebenfalls die Schuldenbremse ausgesetzt und das Sondervermögen der Bundeswehr geschaffen wurde. Was man nicht darf, ist aber, das Geld anschließend für etwas anderes ausgeben. Pikant: Der Klimawandel wird nicht als akute Krise akzeptiert. Der ist zwar eine Jahrhundertaufgabe, aber eben kein akutes, plötzliches Ereignis, das man nicht vorhersehen konnte. Die Botschaft des Gerichts: Der Kampf gegen den Klimawandel muss anders finanziert werden. Wie? Darüber muss sich jetzt die Ampel den Kopf zerbrechen.
Altmannstein (dpa/lby) - Ein durch das riskante Verhalten eines anderen Autofahrers verursachter Unfall mit drei Autos in Oberbayern ist verhältnismäßig glimpflich ausgegangen. Die Fahrzeuge waren am Montag zusammengestoßen, nachdem mehrere Fahrer durch das Überholmanöver eines bisher Unbekannten zu Vollbremsungen gezwungen worden waren, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Der vierte Wagen kam dabei nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und schob das Auto vor ihm in einen weiteren Wagen. Zwar wurde niemand verletzt, der Schaden wird aber auf mehrere Tausend Euro geschätzt. Der überholende Wagen setzte seine Fahrt fort, die Polizei bittet um Hinweise auf ihn oder den überholten Lastwagen.
Bützow (dpa/mv) - Bei einem Wild-Unfall auf der Landstraße 13 bei Bützow (Landkreis Rostock) sind ein Motorradfahrer und seine Beifahrerin verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, waren der 51-jährige Leichtkraftradfahrer und seine Beifahrerin auf der L13 unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße überquerte. Es kam zu einer Kollision, wodurch der 51-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Dabei wurde er schwer verletzt; seine 34-jährige Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Beide seien ins Krankenhaus gebracht worden. Das Reh starb.
Chemnitz (dpa/sn) - Im Tarifstreit mit der City-Bahn Chemnitz ist die Lokführergewerkschaft GDL auch in zweiter Instanz vor Gericht unterlegen. Das Landesarbeitsgericht habe das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 29. Mai in wesentlichen Teilen bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montagabend mit. In dem Rechtsstreit geht es um die Mitwirkung der Gewerkschaft an einem Notdienstplan während der Streiks, um den Schülerverkehr zu sichern.