Das gilt für Urlauber in den Ländern
ZDF
Strandkorb oder Wandern - mancherorts ist die Wahl gar keine. Aber es gibt auch Lockerungen. Wo was geht.
Bis zu den Sommerferien ist es noch eine Weile hin, aber ein paar freie Tage stehen bis dahin schon vor der Tür. Wegfahren? Könnte klappen. Es hängt davon ab, wohin: Liegen die Corona-Zahlen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6 Uhr und 21 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen. Seit dem vergangenen Samstag dürfen auch Hotels und Pensionen in Land- und Stadtkreisen mit einer Inzidenz unter 100 an fünf Werktagen nacheinander unter Auflagen wieder öffnen. Die Betriebe dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Gäste empfangen. Auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden. In bayerischen Kreisen mit stabiler Inzidenz unter 100 dürfen am Pfingstwochenende Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen für Touristen öffnen. Gleiches gilt für Seilbahnen, die Schifffahrt, touristischen Bahn- und Busverkehr, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie Außenbereiche medizinischer Thermen. Voraussetzung ist ein aktueller negativer Corona-Test. Biergärten und die Außengastronomie dürfen bei Inzidenzen unter 100 schon jetzt wieder öffnen.More Related News