Corona-Reiseregeln: Verschärfungen, Lockerungen – Das ist geplant
Frankfurter Rundschau
Auslandsreisen könnten künftig mit weniger Auflagen verbunden sein, als noch in den vergangenen zwei Jahren. Die Bundesregierung will die Corona-Regeln anpassen.
Berlin – Die vergangenen zwei Jahre war Reisen für viele mit einem mulmigen Gefühl verbunden. Auf der einen Seite war da die Unsicherheit, ob die Reise überhaupt stattfindet, auf der anderen Seite der Stress alle Corona-Regeln einzuhalten, damit einem wegen der strengen Auflagen nicht noch ein Strich durch die Rechnung gemacht wird.
Dies soll sich nun ändern: Die Bundesregierung plant, die strengen Corona-Auflagen bei Auslandsreisen zu lockern. Besonders Familien mit Kindern sollen es künftig leichter haben, ein anderes Land zu besuchen. So sehen es jedenfalls Änderungen der Einreiseverordnung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, die das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch (23.02.22) verabschieden soll. In der neuen Verordnung heißt es, dass strengere Regeln nur noch gelten, wenn in den jeweiligen Ländern Virusvarianten mit „stärker krankmachenden Eigenschaften“ grassieren als die Omikron-Variante, die in Deutschland dominierend ist. Solche Länder würden dann als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen bei der Rückkehr eingestuft werden.
Zu diesen Auflagen zählt unter anderem die Quarantänepflicht. Im Moment noch müssen Personen, die aus Hochrisikogebieten zurückkehren und nicht vollständig geimpft oder genesen sind, für zehn Tage in Quarantäne. Frühestens nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit, sich freizutesten. Für Kinder unter sechs Jahren endet die Quarantäne zurzeit automatisch nach fünf Tagen, allerdings ohne die Möglichkeit sich früher freizutesten, wenn sie weder geimpft noch genesen sind. Jetzt soll es möglich werden, dass sich Kinder unter zwölf Jahren bei der Wiedereinkehr nach Deutschland direkt durch einen negativen Test von der Quarantäne befreien können. Das Ministerium begründet die Änderungen unter anderem damit, dass es für Kinder unter zwölf Jahren bisher keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) gibt.
Generell gilt für Einreisen aus allen Ländern weiter die 3G-Regel - wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test vorweisen. Die Neuregelungen sollen ab 4. März greifen.
Erst kürzlich hat die Bundesregierung 19 Ländern von der Einstufung als Hochrisikogebiet befreit. Dazu zählen unter anderem Spanien, die USA und Großbritannien. Durch das Streichen von der Hochrisiko-Liste fällt bei der Rückreise eine generelle Quarantäne-Pflicht weg und auch die „digitale Einreiseanmeldung“ muss nicht mehr ausgefüllt werden. Es muss jedoch weiterhin ein Impf- oder Genesenenstatus und bei Kindern unter sechs Jahren, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, ein negativer PCR-Test nachgewiesen werden. Welche Auflagen während der Reise in den jeweiligen Ländern gelten, bestimmen diese selbst.