Bundesgerichtshof prüft Ansprüche von Sparern in Millionenhöhe
Süddeutsche Zeitung
Banken und Sparkassen haben die Zinsen in der Niedrigzinsphase gedrückt. Nun können Kunden voraussichtlich Nachzahlungen verlangen. Unklar ist, wie sich diese berechnen.
Im großen Sitzungssaal des Bundesgerichtshofs geht es an diesem Mittwoch um viel Geld für Banken - und für Sparer. Der elfte Zivilsenat verhandelt über Prämiensparverträge, wie sie zwischen 1990 und 2010 abgeschlossen wurden. Einst war das eine zwar biedere, aber sichere Form der Geldanlage. Für die Banken und Sparkassen sind diese Verträge mit vergleichsweise hohen Zinsen im Zeitalter der Niedrigzinsen sehr teuer, weshalb sie auf breiter Front die Zinsen gedrückt haben. Aus Sicht der Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen war das aber rechtswidrig. Deshalb hat sie sechs Musterfeststellungsklagen erhoben; über die erste gegen die Sparkasse Leipzig, getragen von rund 1300 Klägern, wird nun verhandelt. Auch in anderen Bundesländern haben Verbraucherschützer Gerichtsverfahren in Gang gesetzt. "Das betrifft die gesamte Branche", sagt Michael Hummel von der VZ Sachsen.