AfD-Landtagsabgeordneter Graupner freigesprochen
Süddeutsche Zeitung
Der Polizeibeamte muss sich wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen vor Gericht verantworten. Der Richter aber hat "Restzweifel" und spricht ihn frei.
Zu seinem Bekannten C. pflegt der Hauptkommissar Richard Graupner ein gutes Verhältnis. Man schickt sich gegenseitige Whatsapp-Nachrichten, duzt sich, fragt, ob man mal was Trinken geht, und wird vertraulich: "Danke dir, mein Freund." Als Graupner, bis dahin Leiter einer Fahndungsgruppe bei der Polizei in Schweinfurt, 2018 als Abgeordneter für die AfD in den Landtag einzieht, lässt ihm C. einen besonderen Gruß zukommen. Er gratuliere seinem "arischen Freund". Sein Kontakt zu C. hat Graupner am Mittwoch allerdings auf die Anklagebank in Schweinfurt gebracht. Laut Staatsanwaltschaft soll er sich als Polizeibeamter einer Verletzung von Dienstgeheimnissen schuldig gemacht haben - zugunsten von C. Das Verfahren endet jedoch mit einem Freispruch. "Im Zweifel für den Angeklagten", sagt der Amtsrichter zur Begründung des Urteils.

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