
Zivilurteil gegen verurteilten Doppelmörder: Beschwerde
n-tv
Ein verurteilter Doppelmörder will eine Wiederaufnahme des Prozesses. In einem Zivilverfahren gegen ihn scheitert der Versuch, mögliche neue Beweise vorzulegen. Eine Beschwerde beim BGH soll helfen.
Darmstadt (dpa/lhe) - Die Anwälte eines verurteilten Doppelmörders kämpfen weiter um eine neue Beweisaufnahme: Gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt in einem Zivilprozess wurde am Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Die Beschwerde sei fristgerecht eingegangen, müsse aber noch begründet werden, sagte der Anwalt Sina Moslehi auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Eine mögliche Entscheidung werde sich wohl noch hinziehen.
Das Oberlandesgericht hatte den verurteilten Doppelmörder Andreas Darsow aus dem südhessischen Babenhausen in dem Zivilverfahren in zweiter Instanz zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt und mögliche neue Beweise zu der Gewalttat nicht zugelassen. Das OLG bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Darmstadt aus erster Instanz zur Zahlung von knapp 70.000 Euro an das Land Hessen in allen Punkten und ließ eine Revision nicht zu. Bei der Summe geht es um erbrachte Leistungen für eine überlebende Tochter eines ermordeten Ehepaars.
Gegen die Nichtzulassung der Revision richtet sich nun die Beschwerde. Mit ihren möglichen neuen Beweisen hofften die Anwälte auf einen Hebel für eine mögliche Wiederaufnahme des Strafverfahrens. "Wenn die Revision nicht zugelassen wird, ist die Tür im Zivilverfahren zu", sagte Moslehi über eine mögliche neue Beweisaufnahme.

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