
Bayerns Beamtenbesoldung wird Fall für Verfassungsrichter
n-tv
Ist die Bezahlung von Bayerns Beamten verfassungsrechtlich korrekt? Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Berliner Besoldung infrage gestellt hat, bekommt das Thema auch in Bayern ein Aktenzeichen.
Ist die Bezahlung von Bayerns Beamten verfassungsrechtlich korrekt? Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Berliner Besoldung infrage gestellt hat, bekommt das Thema auch in Bayern ein Aktenzeichen.
München (dpa/lby) - Die Besoldung der bayerischen Beamten wird nun auch ein Fall für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Der Bayerische Beamtenbund (BBB) will die Beamtenbesoldung per Popularklage auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. "Wir brauchen Klarheit. Und wir brauchen Beschäftigte, die darauf vertrauen können, dass ihre Besoldung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht", sagte BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall in München.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 5/18 u.a.) hatten allein im staatlichen Bereich bereits mehr als 63.000 Beamtinnen und Beamten in Eigenregie Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt, um ihre Ansprüche im jeweiligen Einzelfall zu sichern.
Die Karlsruher Richter hatten im November die Berliner Besoldungsgesetze für die Jahre 2008 bis 2020 in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Demnach hat das Land Berlin seine Beamtinnen und Beamte teils jahrelang zu schlecht bezahlt. In der Folge hatten sich auch in anderen Bundesländern Beamte die Frage gestellt, ob sie korrekt bezahlt werden.
"Mit der zusätzlichen Popularklage wollen wir möglichst schnell für Klarheit sorgen und die Betroffenen bei ihren Klagen unterstützen", betonte Nachtigall. Er kritisierte, dass der Dienstherr, also die bayerische Staatsregierung, nicht bereit sei, sich auf Musterverfahren einzulassen. "Deshalb muss jetzt jeder Betroffene selbst klagen, um seine Ansprüche zu sichern."

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