
Wie aus Sex ohne Kondom Vergewaltigung wird
n-tv
Trotz Einvernehmens kann der Sexualakt letztlich im Gerichtssaal enden: Wer beim Geschlechtsverkehr heimlich das Kondom weglässt, macht sich strafbar, entscheidet der BGH in einem ausführlichen Beschluss. Es ist das erste Mal, dass sich der Oberste Gerichtshof zum sogenannten "Stealthing" äußert.
Aus einvernehmlichem Sex kann ein Verbrechen werden, wenn das Kondom gegen den Willen des Partners oder der Partnerin heimlich weggelassen oder abgezogen wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Beschluss ausgeführt und sich damit erstmals ausführlich zum Phänomen des "Stealthing" (Englisch: stealth - Heimlichkeit) geäußert. Dabei täuschen Männer ihrer Sexpartnerin oder ihrem Sexpartner vor, ein Kondom zu nutzen, welches in Wirklichkeit nicht vorhanden ist.
Im konkreten Fall hatte ein IT-Fachmann in seinem Schlafzimmer ein Kondom aus der Verpackung geholt und so getan, als würde er es benutzen. Die Frau drehte sich um und sah deswegen nicht, dass er es doch nicht übergestreift hatte. Ungeschützter Geschlechtsverkehr wäre für sie aber nicht in Frage gekommen, gab sie später glaubhaft zu Protokoll.
Das Düsseldorfer Landgericht habe dies zu Recht als sexuellen Übergriff gewertet, befand der BGH. Es spiele dabei auch keine Rolle, dass die Frau unmittelbar davor ungeschützten Oralverkehr mit dem Mann hatte. Es wäre sogar eine Verurteilung wegen Vergewaltigung in Frage gekommen, erläuterte ein BGH-Sprecher.
