
Wenn die Gartenbaufirma ohne Auftrag die Hecke pflanzt
Süddeutsche Zeitung
Zwei Nachbarn wollen ihre Grundstücksgrenze mit einem Sichtschutz bepflanzen. Eine Fachfirma führt die Arbeiten aus. Dann aber kommt es zum Streit um deren Beauftragung.
Wer seinen Garten fachgerecht aufhübschen lassen will, lässt am besten Profis ran. Wegen der hohen Nachfrage ist es mittlerweile aber gar nicht so leicht, einen Termin bei einer Fachfirma für Garten- und Landschaftsbau zu bekommen. Wartezeiten von bis zu drei Monaten sollen mancherorts keine Seltenheit sein. Aber es geht natürlich auch anders, wie in einem Fall, mit dem sich jetzt ein Zivilgericht am Amtsgericht München beschäftigt hat. Da war die Gartenbaufirma zwar schnell zur Stelle. Doch im Nachhinein kam es zum Streit um deren Beauftragung.
Bei den Kunden der Firma handelte es sich um zwei Nachbarn aus München. Diese hatten vereinbart, ihre Grundstücksgrenze mit einem Sichtschutz zu bepflanzen. Dazu ließen sie sich in einem Gartenbaucenter beraten. Ein handschriftlicher Plan wurde gemacht und sie kauften schließlich die Pflanzen, die sie ausgesucht hatten. Eine Mitarbeiterin wies beide jedoch darauf hin, dass das Gartenbaucenter selbst keine Bepflanzungen vornimmt, jedoch mit einer Firma zusammenarbeite, die dies mache. Anschließend wurden die Kontaktdaten ausgetauscht.
Nur wenige Tage später erschien unangekündigt ein Mitarbeiter des Gartenbaubetriebs und sah sich die Grundstücksgrenze an. Da nur der eine der beiden Nachbarn anwesend war, erklärte dieser dem Gartenbauer, was geplant sei. Wiederum dauerte es nur wenige Tage und Mitarbeiter des Unternehmens bepflanzten die Grundstücksgrenze. Dafür sollte der Nachbar, der kurz zuvor einem Mitarbeiter der Firma die Grundstücksgrenze und den Plan gezeigt hatte, eine Rechnung in Höhe von knapp 4000 Euro bezahlen. Doch der Nachbar weigerte sich, den Betrag zu begleichen und begründete dies damit, dass er zu keinem Zeitpunkt einen Auftrag erteilt habe -weder im Gartenbaucenter noch beim Besichtigungstermin.
Die Gartenbaufirma verklagte daraufhin den Nachbarn vor einem Zivilgericht am Amtsgericht München auf Zahlung des Rechnungsbetrags. Das Gericht aber wies die Klage zurück. Denn bei dem Gespräch, das die beiden Nachbarn mit einer Mitarbeiterin des Gartenbaucenters geführt haben, sei „keine bindende Beauftragung“ der Firma für Garten- und Landschaftsbau vermittelt worden, heißt es im Urteil. Die Mitarbeiterin des Gartenbaucenters, so das Gericht weiter, habe glaubhaft darlegen können, dass sie nur darauf hingewiesen habe, dass es möglich sei, einen externen Gärtner zu beauftragen. Außerdem hatte die Verkäuferin auch dessen Stundensatz angegeben. Er lag bei 70 Euro.
Nach Überzeugung des zuständigen Richters sei allen an dem Verkaufsgespräch beteiligten Personen bewusst gewesen, dass lediglich der Kauf der Pflanzen für die Grundstücksgrenze „in bindender Weise vereinbart werden sollte“, nicht jedoch die Bepflanzung durch die Gartenbaufirma. Das Urteil des Amtsgerichts (Az. 172 C 28655/24) ist rechtskräftig.













