
Weiteres Verwaltungsgericht erlaubt Abschiebungen nach Syrien
n-tv
Ein 46-jähriger syrischer Koch und sein 26-jähriger Sohn gehen mit Eilanträgen gegen die drohende Abschiebung nach Syrien vor - und scheitern nun vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Dieses sieht keine individuelle Bedrohung ihres Lebens in ihren Heimatprovinzen.
Inmitten der Debatte über die Abschiebung von Syrern hat ein weiteres Verwaltungsgericht entschieden, dass sie unter bestimmten Umständen abgeschoben werden können. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Eilanträge von zwei Syrern gegen Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ab. In Syrien drohten ihnen keine relevanten Gefahren mehr, begründete es seine Entscheidung.
In ihren Heimatprovinzen Damaskus und Latakia gebe es nicht so viel willkürliche Gewalt, dass die beiden dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit ausgesetzt seien. Sofern es noch Gewalt gebe, handle es sich um Einzelfälle. Das Gericht sah keine Verschlechterung der Sicherheitslage in diesem Jahr.
Syrern drohe auch nicht die Verelendung bei ihrer Rückkehr, führte es aus. Es gebe Rückkehr- und Hilfsprogramme - würden diese sowie aktuelle Erkenntnisse über Syrien berücksichtigt, sei keine allgemeine Notlage erkennbar. Dabei sei es nicht maßgeblich, ob das Existenzminimum in Syrien nachhaltig oder auf Dauer sichergestellt sei.
