
Weiteres Gericht entscheidet: Wolf darf getötet werden
n-tv
Nur vier Wölfe leben dauerhaft im Südwesten – einer soll jetzt erschossen werden. Was hinter der erneuten Gerichtsentscheidung steckt.
Nur vier Wölfe leben dauerhaft im Südwesten – einer soll jetzt erschossen werden. Was hinter der erneuten Gerichtsentscheidung steckt.
Mannheim (dpa/lsw) - Im Ringen um das Schicksal eines zutraulichen Wolfs im Nordschwarzwald hat ein weiteres Gericht den Abschuss des Tieres genehmigt. Nach dem Verwaltungsgericht (VG) wies auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim als nächsthöhere Instanz eine Klage von Tierschützern gegen eine Genehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums ab. "Der Wolf darf damit mit sofortiger Wirkung bis zum 10. März 2026 getötet werden", teilte der VGH mit. Das Ministerium erklärte, das sogenannte Entnahmeteam sei ab sofort tätig.
Ein kleiner und professioneller Trupp von namentlich benannten Jägern soll den Wolf suchen. Sie sollen das Tier nach dem Willen des Ministeriums finden und erschießen, weil es sich in seinem Revier zu häufig Menschen genähert hatte.
Zuvor hatte das VG Stuttgart den Abschuss freigegeben und die Klage der Naturschutzinitiative (NI) abgewiesen. Daraufhin hatte diese Beschwerde eingelegt und zunächst einen Aufschub erreicht. Die Beschlüsse des VGH in zwei Eilverfahren nun sind den Angaben nach unanfechtbar. (Az. 5 S 268/26 und 5 S 269/26)
Die Naturschutzinitiative hält den jetzigen Beschluss sowohl für europarechtswidrig als auch für unvereinbar mit dem nationalen Naturschutzrecht. Das Gericht habe die möglichen Alternativen zur Tötung des Wolfs nicht erschöpft, teilte der Verband am Abend mit - und sieht vor allem das Risiko von Fehlabschüssen.

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