Warum sich Deutschland bei Abtreibungen an 1993 klammert
n-tv
Während Frankreich über eine weitere Liberalisierung im Abtreibungsrecht jubelt, umweht Frauen hierzulande noch immer ein Hauch der Kriminalität, wenn sie ihre Schwangerschaft auf eigenen Wunsch beenden. Der Grund: eine 30 Jahre alte Entscheidung, an der es offenbar kein Vorbeikommen gibt.
Geht es um das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, liegen zwischen Deutschland und seinem Nachbarland Frankreich Welten. Während Französinnen seit fast 50 Jahren legal und kostenfrei abtreiben können, stehen Frauen in Deutschland dabei noch heute mit einem Bein in der Kriminalität. Am Montag zog Paris die Gräben noch tiefer: In Frankreich sind Abtreibungen künftig nicht nur legal, sondern auch verfassungsrechtlich garantiert. Die Entscheidung im Kongress fiel mit überwältigender Mehrheit - quer durch das sonst so auseinanderklaffende Parteienspektrum. Hierzulande sorgt derweil schon jede Überlegung, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Bereich des Strafbaren zu zerren, für Empörung in breiten Teilen von Politik und Gesellschaft.
Warum unterscheidet sich Deutschland in puncto Selbstbestimmungsrecht der Frau so grundlegend von Freund, Nachbar und EU-Partner Frankreich? Und kann, möglicherweise muss, der historische Schritt aus Paris ein Anstoß für Berlin sein?
Wegweisend für den Umgang mit Abtreibungen war sowohl in Frankreich als auch in Deutschland das Jahr 1975. Damals wurden Schwangerschaftsabbrüche in Frankreich bis zur zehnten Woche mit dem sogenannten Veil-Gesetz entkriminalisiert, mittlerweile können Frauen bis zur 14. Woche legal abtreiben.