
Streit um A1-Ausbau in der Eifel – Bundesgericht am Zug
n-tv
Schwarzstorch, Grauspecht & Co.: Der geplante A1-Ausbau in der Eifel sorgt für Zoff um Natur- und Artenschutz. Das Bundesverwaltungsgericht will Mitte November entscheiden.
Leipzig/Kelberg (dpa/lrs) - Der seit Jahren vieldiskutierte Lückenschluss der Autobahn 1 in der Eifel steht auf dem juristischen Prüfstand. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig beschäftigte sich am Vormittag mit der Klage des rheinland-pfälzischen Landesverbandes des Bundes für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität aus dem Jahr 2023 (Az.: BVerwG 9 A 17.25). Eine Entscheidung soll nach derzeitigem Stand am 18. November verkündet werden.
Die Autobahn 1 führt von der Ostseeküste in Schleswig-Holstein über Hamburg, Bremen und Köln durch die Eifel bis nach Saarbrücken und ist eine der längsten Autobahnen Deutschlands - allerdings mit Unterbrechung. Derzeit endet sie im Norden nahe Blankenheim in Nordrhein-Westfalen und im Süden bei Kelberg und hinterlässt eine etwa 25 Kilometer lange Lücke. In dem Verfahren geht es um einen von drei Abschnitten zwischen den Anschlussstellen Kelberg und Adenau, der in weiten Teilen durch Vogelschutzgebiet führen soll.
Der Kläger sieht vor allem Verstöße gegen den Artenschutz und kritisierte in der mündlichen Verhandlung die rechtlichen Maßstäbe und fachlichen Beurteilungen zur Prüfung der Schutzgebiete. Es gebe eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensräume zahlreicher Vogelarten, betroffen seien etwa Schwarzstorch und Grauspecht. Diese Beeinträchtigungen seien nicht hinreichend geprüft worden, sagten Prozessvertreter des BUND.
