
Solaranlage künftig Pflicht bei neuen Wohngebäuden
n-tv
Viele Wohnhäuser in NRW haben längst Module auf dem Dach, die Sonnenstrom erzeugen. Damit es noch mehr werden, gilt ab Januar eine Solarpflicht für neue Häuser. Auch Bestandsbauten sind bald dran.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Neue Wohngebäude müssen in Nordrhein-Westfalen künftig eine Solaranlage zur Stromerzeugung auf dem Dach haben. Die sogenannte Solarpflicht gilt für alle Wohngebäude, deren Bau nach dem 1. Januar 2025 beantragt wird. Die Solaranlagen müssen dabei mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche bedecken, wie der Verband Wohneigentum erklärt.
2020 bis 2023 wurden in NRW laut Wirtschaftsministerium im Schnitt jährlich rund 15.600 Wohngebäude fertiggestellt. Die Landesregierung schätzt daher, dass durch die Neuregelung jährlich Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von rund 130 bis 270 Megawatt Leistung auf neuen Wohngebäuden errichtet werden. Ein Megawatt entspricht 1.000 Kilowatt. Zum Vergleich: Anlagen auf Einfamilienhäusern haben oft eine Kapazität von rund 10 Kilowatt.
"Solarenergie ist der Schlüssel zu einer sicheren, nachhaltigen und zukunftsfähigen Energieversorgung", erklärte Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne). Ziel sei es, jedes geeignete Dach für Photovoltaik zu nutzen. Mit der Solardachpflicht für neue Wohngebäude mache man einen wichtigen Schritt nach vorne. "Bürgerinnen und Bürger werden so zu aktiven Mitgestaltern der Energiewende und senken langfristig ihre Stromkosten – ein Gewinn für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft."
