
Minijob-Grenze steigt am 1. Oktober auf 520 Euro
RTL
Die Verdienst-Obergrenze für Minijobs soll am 1. Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat steigen – zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns.
Die Verdienst-Obergrenze für Minijobs soll am 1. Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Dies solle zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro geschehen, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Samstag). "Das ist so in der Koalition vereinbart – und so machen wir's."
Im Koalitionsvertrag der Regierungspartner von SPD, Grünen und FDP heißt es dazu: "Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen." Entsprechend soll auch die Midijob-Obergrenze laut Heil zum 1. Oktober von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro steigen.
Damit werden die Verdienstmöglichkeiten in Mini- und Midijob zeitgleich mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 auf 12 Euro angepasst. Heil hatte zur Mindestlohnerhöhung erst kürzlich einen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt.
Zum geplanten Bürgergeld als Ersatz für Hartz IV – ebenfalls ein zentrales Vorhaben der Ampel-Regierung – kündigte Heil an, der Bundestag werde dies noch in diesem Jahr beschließen. In Kraft treten solle das Bürgergeld aber erst im kommenden Jahr. "Diese große Reform braucht Zeit, weil viele Verwaltungsfragen bis hin zu den nötigen Computerprogrammen geregelt werden müssen", erklärte Heil. "Es geht darum, Menschen langfristig aus der Bedürftigkeit in Arbeit zu bringen."
Vor der Einführung des Bürgergelds wolle er nicht die Hartz-IV-Sätze generell erhöhen, sondern einen monatlichen Sofortzuschlag für bedürftige Familien einführen. "Dazu bin ich in Gesprächen mit der Familienministerin und dem Finanzminister", sagte Heil.
Bei den Gewerkschaften stößt die angekündigte Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs auf Kritik. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel bezeichnete das Vorhaben als "Riesenfehler". Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass geringfügig Beschäftigte Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld benötigten, erklärte Piel am Samstag. Zudem sollten Arbeitgeber für diese Beschäftigten den vollen Rentenversicherungsbeitrag zahlen, forderte sie.
Ähnlich äußerte sich der Chef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler. Mit der geplanten Erhöhung der Verdienstgrenze von 450 auf 520 Euro im Oktober bestehe die Gefahr, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängten. (dpa/rts/bst)

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