Millionenraub: Erste Klagen gegen Sparkasse Gelsenkirchen
ZDF
Nach dem spektakulären Millionenraub bei der Sparkasse Gelsenkirchen sind mehrere Klagen eingereicht worden.
Nach dem spektakulären Millionenraub bei der Sparkasse Gelsenkirchen sind mehrere Klagen eingereicht worden. Der Geschädigten-Anwalt machte der Sparkasse schwere Vorwürfe. Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen im Dezember haben erste Geschädigte Klage auf Schadensersatz eingereicht. Wie der Anwalt Daniel Kuhlmann am Mittwoch mitteilte, gingen drei Klagen beim Landgericht in Essen ein. Die Kläger machen die Bank für die Schäden haftbar und werfen ihr mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen vor. Maskierte Täter waren im Dezember über eine Tiefgarage in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen eingedrungen. Von dort bohrten sie sich über die Weihnachtsfeiertage in den Tresorraum mit Tausenden Schließfächern und erbeuteten Wertsachen in Millionenhöhe. Der Fall sorgte deutschlandweit für Aufsehen und machte international Schlagzeilen. Unter den Klägern ist Kuhlmann zufolge ein Rentner, der nach dem Verkauf einer Wohnung Bargeld in Höhe von fast 400.000 Euro in seinem Schließfach gelagert hatte. Ein weiterer Kläger ist der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, der Bargeld, Schmuck und eine Rolex-Uhr im Wert von rund 120.000 Euro deponiert hatte. Der dritte Geschädigte hatte Gold im Wert von etwa 50.000 Euro eingelagert. Dazu gehört für Kuhlmann vor allem die Frage, ob die Sparkasse hafte. Ein renommierter Sachverständiger für Sicherungssysteme in Banken komme zu dem Schluss, dass der Einbruch mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" hätte verhindert werden können, wenn die Bank Schutzvorkehrungen auf dem Stand der Technik gehabt hätte, sagte Kuhlmann.













