Medizinisches Cannabis: Wie weit darf Werbung gehen?
ZDF
Der Bundesgerichtshof prüft, ob eine Webseite gegen das Werbeverbot verstößt. Sie vermittelt Patienten an Ärzte für medizinisches Cannabis.
Die Internet-Plattform Bloomwell vermittelt Patienten an Ärzte, die medizinisches Cannabis verschreiben. Der Bundesgerichtshof prüft nun, ob das gegen das Werbeverbot verstößt. Darf ein Internetportal für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben? Dieser Frage geht der Bundesgerichtshof (BGH) derzeit aufgrund eines Rechtsstreits nach. Die Wettbewerbszentrale war gegen das Unternehmen Bloomwell vor Gericht gezogen, weil es darin einen Verstoß gegen Heilmittelwerberecht sieht. Wann ein Urteil fallen könnte, blieb nach der heutigen Verhandlung in Karlsruhe zunächst offen. Nach dem im Heilmittelrecht verankerten Werbeverbot darf für rezeptpflichtige Medikamente nur bei Ärzten, Apothekern oder Arzneimittelhändlern geworben werden - nicht aber bei den Patienten. Ziel des Werbeverbots sei es zu verhindern, dass der Patient beim Arzt um die Verschreibung eines bestimmten Arzneimittels bittet, sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, in Karlsruhe. Das beklagte Unternehmen Bloomwell bietet im Internet eine Vermittlung von Patienten an niedergelassene Ärzte für Behandlungen mit medizinischem Cannabis an und erhält dafür von den Ärzten eine Vergütung. Die Firma mit Sitz in Frankfurt versteht ihr Angebot selbst als Information über eine bestimmte Behandlungsform - nicht als Werbung für ein bestimmtes Produkt. Das Heilmittelwerbegesetz sei hier deshalb gar nicht anwendbar, so Bloomwell.













