
Keine Ausweitung der Böllerverbotszonen an Silvester
n-tv
Sachsen appelliert an Eigenverantwortung, zusätzliche Verbote bleiben aus. Wo dennoch strenge Regeln gelten – und wie schwer Verstöße geahndet werden können.
Leipzig/Dresden (dpa/sn) - Auch in diesem Jahr dürfen die Menschen in Sachsen in der Silvesternacht an den meisten Orten Feuerwerkskörper zünden. Nur etwa in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- oder Pflegeheimen gibt es wie in den Vorjahren ein Böllerverbot, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Kommunen im Freistaat zeigt.
"Es gelten bereits partielle Verbote für Pyrotechnik am Jahreswechsel, zum Beispiel für Naturschutzgebiete, in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen", sagte der Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetags (SSG), Mischa Woitschek. Kommunen könnten zudem per Polizeiverordnung weitere Verbotszonen festlegen, was in Sachsen bereits in der Vergangenheit geschehen sei. Ein generelles Böllerverbot lehnt der SSG jedoch ab: "Wir sollten die Menschen zu Eigenverantwortung, Rücksichtnahme und Vernunft aufrufen und nicht mit zusätzlichen Verboten gängeln."
Nach Angaben der angefragten Kommunen werden keine neuen Verbotszonen eingeführt. In Leipzig ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern beispielsweise in einem Umkreis 200 Metern um Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten.
