
Höchstrichterliche Abfuhr für „Miss Moneypenny“
Frankfurter Rundschau
Der BGH hat geprüft, ob der Name der Filmfigur geschützt ist. Die Klage richtete sich gegen einen Büroservice. Warum die Sache anders ausging als bei Pippi Langstrumpf - und was ein Fan darüber denkt.
Karlsruhe - Weder ihr Aussehen noch ihr Charakter haben die Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof (BGH) überzeugen können: Die Sekretärin „Miss Moneypenny“ aus der „James Bond“-Filmreihe ist aus ihrer Sicht nicht so schützenswert, als dass Sekretariatsdienste mit dem Namen der Figur beworben werden dürfen. Ein solcher Anbieter aus Norddeutschland hat sich damit erfolgreich durch die Instanzen gegen Klagen verteidigt.

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