
Grubenwasser muss nicht abgepumpt werden - Urteil steht
n-tv
Vor gut einem Jahr wurden die ersten Klagen gegen einen Wasseranstieg in ehemaligen Steinkohlegruben abgewiesen. Einige Gemeinden wollten das nicht akzeptieren - Merchweiler hat nun aber verloren.
Saarlouis (dpa/lrs) - Über zehn Jahre nach dem Ende des Bergbaus im Saarland gibt es weiter Streit darum, was mit den stillgelegten Gruben passiert. Dazu liegt jetzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vor - im Kern geht es darum, ob aus Gruben das Regenwasser abgepumpt werden muss, das in die Tiefe sickert. Das Pumpen kostet den Bergbaukonzern RAG jedes Jahr 20 bis 30 Millionen Euro, deswegen möchte der Konzern darauf verzichten. Einige Gemeinden fürchten aber, dass der Verzicht auf das Abpumpen zu einer Verunreinigung des Grundwassers, zu Erdbewegungen und dem Austritt von Gasen führen könnte.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig lehnte jetzt eine Nichtzulassungsbeschwerde der Gemeinde Merchweiler gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarlouis ab, so ein Sprecher des BVG auf dpa-Nachfrage. Die Klage gegen den genehmigten Anstieg des Grubenwassers ist damit endgültig abgewiesen worden.
Im Juli 2023 hatte das OVG die ersten drei Klagen, darunter die von Merchweiler, gegen den Anstieg abgewiesen. Eine Revision in dem Verfahren ließ das Gericht nicht zu. Gegen diese Entscheidung legte Merchweiler Beschwerde ein, blieb damit aber nun erfolglos.
