
Gericht stoppt vorerst Wolfsabschuss im Landkreis Cuxhaven
n-tv
Die Abschussgenehmigung für einen Wolf im Landkreis Cuxhaven sorgt für Streit. Ein Gericht prüft, ob der Tierschutz Vorrang hat. Bis zu einem Beschluss darf der Wolf nicht getötet werden.
Stade/Cuxhaven (dpa/lni) - Das Verwaltungsgericht Stade hat die Abschussgenehmigung für einen Wolf im Landkreis Stade vorläufig gestoppt. Hintergrund ist ein Eilantrag des Naturschutzvereins Naturschutzinitiative, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Mit einem sogenannten Hängebeschluss soll verhindert werden, dass vor einer Entscheidung im Hauptverfahren vollendete Tatsachen geschaffen werden.
Nach etlichen Rissen von Schafen und Rindern im Landkreis Cuxhaven hatte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine Ausnahmegenehmigung für eine Wolfsentnahme angeordnet. Sie trat am 17. Oktober in Kraft und gilt 21 Tage in einem Umkreis von 1.000 Metern um die betroffene Weide herum.
Dagegen ging die Naturschutzinitiative mit Sitz in Rheinland-Pfalz vor. Sie stellte beim Verwaltungsgericht Stade einen Antrag, um die Tötung des Wolfes zu verhindern. Ein Gerichtssprecher sagte, der Beschluss in diesem Verfahren werde im Laufe der Woche erwartet. Bis dahin dürfe der Wolf nicht getötet werden.
