Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz
n-tv
Der Bundestag macht den Weg für das neue Selbstbestimmungsgesetz frei. Befürworter feiern es als "Meilenstein" und "historischen Schritt", dass Menschen ab November ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt deutlich leichter ändern lassen können als bisher.
Geschlechtseinträge können künftig einfacher geändert werden: Grundlage dafür ist das neue Selbstbestimmungsgesetz, das der Bundestag verabschiedet hat. Es ersetzt das umstrittene Transsexuellengesetz, das in Teilen vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden war. Verbände begrüßten das neue Gesetz als "Meilenstein" und "historischen Schritt".
Volljährige transsexuelle, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen können künftig mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag ändern. Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 Jahren können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. In beiden Fälle ist aber eine Erklärung über eine vorherige Beratung notwendig.
Eine Begrenzung, wie oft der Geschlechtseintrag geändert werden kann, gibt es nicht. Allerdings soll es eine Sperrfrist von einem Jahr geben - erst danach ist eine erneute Änderung möglich. Für das Inkrafttreten der Änderung des Geschlechtseintrags gilt eine Drei-Monats-Frist. 374 Abgeordnete stimmten im Bundestag für das Selbstbestimmungsgesetz, 251 dagegen, elf enthielten sich. Die Zustimmung des Bundesrats ist nicht notwendig.
Gebsattel (dpa/lby) - Auf einer Geburtstagsfeier in Gebsattel (Landkreis Ansbach) sind zwei Gäste mit einer Axt angegriffen und verletzt worden. Als Täter verdächtigt die Polizei einen 37-Jährigen. Die Mordkommission ermittle wegen eines versuchten Tötungsdelikts, teilte das Polizeipräsidium Mittelfranken mit. Zwei Männer im Alter von 21 und 28 Jahren wurden bei dem Vorfall in einem Vereinsheim am frühen Sonntagmorgen am Oberkörper und an den Händen verletzt, glücklicherweise nicht lebensbedrohlich, wie es in der Mitteilung heißt. Der 28-Jährige sei allerdings stationär im Krankenhaus aufgenommen worden.
Die deutsche Industrie darbt derzeit besonders. Erste zarte Erholungspfänzchen täuschen nicht über die Probleme hinweg. Aber es geht auch anders, findet zumindest Kanzler Scholz. Auf einem Wirtschaftsforum in Brandenburg findet er für die Entwicklung in Ostdeutschland positive Worte - und kündigt mehr Tempo an.
Walldorf (dpa/lsw) - Ein Minderjähriger soll ein nicht zugelassenes Auto durch Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) gefahren haben. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, soll der 13-Jährige den Wagen zuvor aus einer Autowerkstatt entwendet haben. Ein Zeuge alarmierte demnach die Polizei, als er am Samstagabend das Auto ohne Kennzeichen sah. Offenbar bemerkte der minderjährige Fahrer den Zeugen, schaltete das Licht aus und bog in eine Einfahrt ein. Seine zunächst unbekannten Mitfahrer sollen dort aus dem Wagen geflüchtet sein. Beamte einer Streife fassten den 13-Jährigen, der seinem Alter gemäß nach Polizeiangaben nicht über eine Fahrerlaubnis verfügte. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
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