BGH weist Klage um James-Bond-Sekretärin zurück
ZDF
Eine Firma benannte sich nach der Bond-Sekretärin "Moneypenny" - und kassierte eine Klage. Doch die Figur ist nicht schützenswert, so das BGH.
Eine deutsche Firma benannte sich nach der Bond-Sekretärin "Miss Moneypenny" - und kassierte eine Klage aus der Filmbranche. Doch der Name sei nicht schützenswert, so das BGH. Weder ihr Aussehen noch ihr Charakter haben die Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof (BGH) überzeugen können: Die Sekretärin "Miss Moneypenny" aus der "James Bond"-Filmreihe ist aus BGH-Sicht nicht schützenswert, eine norddeutsche Firma darf mit ihrem Namen werben. Damit hat sich das beklagte Unternehmen durch alle Instanzen gegen Klagen aus der Filmbranche verteidigt. Die Firma bietet unter den Bezeichnungen "Moneypenny" und "My Moneypenny" unter anderem Dienstleistungen von persönlichen Assistentinnen an. Dagegen hatte sich eine Firma, die Nutzungsrechte an den Filmwerken hat, erfolglos in Hamburg durch die Instanzen geklagt - bis zum BGH. "Miss Moneypenny" ist in der Reihe um "Agent 007" Sekretärin von Bonds Chef M. Inzwischen hat Amazon die Rechte übernommen, kommentierte das Urteil aber zunächst nicht. Der erste Zivilsenat am BGH bestätigte nun die Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts und wies die Revision zurück. Grundsätzlich könnten auch fiktive Figuren Titelschutz genießen, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Doch für einen solchen Schutz der Bezeichnung "Moneypenny" müsste die Figur losgelöst von den Filmen eine gewisse Selbstständigkeit erlangt haben. Der Senat kam allerdings zu dem Schluss: "Es fehlt sowohl an einer bestimmten optischen Ausgestaltung als auch an besonderen Charaktereigenschaften, die der fiktiven Figur der 'Miss Moneypenny' in den "James Bond"-Filmen einen hinreichend individualisierten Charakter mit einer unverwechselbaren Persönlichkeit verleihen würden." Unerheblich sei, ob ihr in anderem Kontext präzisere Charaktereigenschaften zugeschrieben werden.




