Zwei Frauenmorde in den 90er Jahren: 68-Jähriger vor Gericht
n-tv
Neue Entwicklungen in zwei bislang ungelösten Fällen: Ein 68-Jähriger muss sich ab Dienstag vor dem Hamburger Landgericht wegen zwei Frauenmorden in den 90er Jahren verantworten.
Hamburg (dpa/lno) - Vor dem Hamburger Landgericht muss sich ab heute ein 68 Jahre alter Mann wegen zweifachen Mordes verantworten. Der Angeklagte soll zwei Frauen in den 1990er Jahren in ihren eigenen Wohnungen in Hamburg missbraucht, erdrosselt und ausgeraubt haben, wie ein Sprecher des Hamburger Landgerichts mitteilte. Anstoß zum aktuellen Prozess lieferte die Neubewertung beider Fälle, wobei den zuständigen Ermittlern Parallelen zu früheren Taten des Deutschen aufgefallen seien.
Der Angeklagte wurde bereits 2011 vom Landgericht Lübeck wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zulasten seiner eigenen Nichte zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Davor sei er bereits mehrfach wegen verschiedener Delikte strafrechtlich verurteilt worden, darunter auch wegen Sexualstraftaten zulasten von Frauen unterschiedlichen Alters, so der Gerichtssprecher. Das Schwurgericht hat insgesamt zwölf Verhandlungstage angesetzt.
Spitzingsee (dpa/lby)- Nach mehreren Fällen von Magen-Darm-Erkrankungen bei Besuchern des Rotwandhauses bei Spitzingsee im Landkreis Miesbach ist die Alpenvereinshütte vorläufig geschlossen. Man suche nun nach der Ursache, sagte eine Mitarbeiterin der Münchner Alpenvereinssektion Turner-Alpen-Kränzchen am Dienstag auf Anfrage. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.
Nürnberg (dpa/lby) - Der Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer belebten Straße in Nürnberg könnte in eine neue Runde gehen. Die Verteidigung habe Revision gegen die lebenslange Haftstrafe für den Todesschützen eingelegt, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Das Landgericht in Nürnberg hatte den 29-Jährigen Mitte Mai unter anderem wegen Mordes verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.