
Mehr Schutz für Gerichtsvollzieher bei riskanten Einsätzen
n-tv
Gerichtsvollzieher geraten bei Pfändungen oder Zwangsräumungen oft in brenzlige Situationen. Thüringen hat daher jetzt die Schutzvorkehrungen erhöht.
Gerichtsvollzieher geraten bei Pfändungen oder Zwangsräumungen oft in brenzlige Situationen. Thüringen hat daher jetzt die Schutzvorkehrungen erhöht.
Erfurt (dpa/th) - Mit Schutzweste und Notrufpager zum Schuldner: Thüringer Gerichtsvollzieher geraten bei Pfändungen oder Zwangsräumungen oft in konfliktbehaftete und emotionsgeladene Situationen, die auch zu körperlichen Angriffen führen können. Um die rund 95 Gerichtsvollzieher im Freistaat besser zu schützen, weitet das Land die Schutzvorkehrungen aus. Voraussichtlich ab diesem März ist über die Notrufpager bei einer dringenden Gefahr eine Mithörfunktion möglich.
Diese mobilen Notrufsender gehören in Thüringen bereits seit 2021 zur freiwilligen Ausstattung der Gerichtsvollzieher, von denen rund die Hälfte Frauen sind. Aktuell nutzen 46 der Thüringer Gerichtsvollzieher die kleinen Pager bei ihren Einsätzen. Bei Gefahr drücken sie kurz einen roten Knopf und setzen so einen Notruf ab.
"In solchen Situationen ist der Adrenalinschub so hoch, dass man nicht dazu käme, so schnell die 110 zu wählen", berichtet die Vorsitzende des Landesverbands Thüringen des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, Jana Weber. Der Notruf geht zunächst an eine Leitstelle des Geräteanbieters in Halle an der Saale und kann dann von dort an die Polizei weitergeleitet werden. Künftig startet mit Absetzen des Notrufs automatisch auch die Tonaufnahme etwa in den Wohnungen von gewalttätigen Schuldnern. Dann können Einsatzkräfte im Notfall einschätzen, wie die Situation vor Ort aussieht.
Thüringen habe sich mit dieser Neuregelung an Baden-Württemberg orientiert. Dort werde die Tonübertragung in Gefahrenlagen bereits seit einigen Jahren praktiziert und habe sich bewährt, berichtet Justizministerin Beate Meißner (CDU). Der Landtag in Erfurt beschloss Anfang Februar das entsprechende Gesetz. Zuvor seien Datenschutz- und verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt worden, so die Ministerin.













