
Wie eine Einladung, vor staatliche Gerichte zu ziehen
Süddeutsche Zeitung
Der Sportgerichtshof Cas veröffentlicht die Begründung, mit der er die Disqualifikation des ukrainischen Skeletonfahrers Wladyslaw Heraskewytsch aufrechterhielt. Das Echo von Athlet und Experten ist eindeutig.
Wladyslaw Heraskewytsch hat sich in den vergangenen Jahren nicht nur einen Namen als Skeletoni und Athletensprecher gemacht, er hat auch ein Master-Studium in Physik abgeschlossen. Das Thema seiner Abschlussarbeit lautete „Niedrigtemperatur-Magnetoresistivität von funktionalisierten mehrwandigen Kohlenstoffnanoröhrchen“; Heraskewytsch kennt sich aber auch aus mit der „Leitfähigkeit von Polymergemischen mit Nanokarbon-Füllstoffen“, so der Titel einer weiteren Publikation. Und auch wenn der 27-Jährige kein studierter Jurist ist, so hatte sich während der vergangenen aufwühlenden Tage bei den Winterspielen von Mailand und Cortina d’Ampezzo schon gezeigt, dass Heraskewytsch auch den Füllstoff von sportjuristischen Paragrafen und Urteilen enorm schnell analysieren kann.
Als eine Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofs (Cas) am vergangenen Freitag seinen Einspruch abgelehnt hatte, wusste Heraskewytsch noch nicht genau, wie das Gericht das begründete: dass der Ukrainer vor dem olympischen Skeletonrennen disqualifiziert worden war, weil er einen Helm tragen wollte, auf dem von Russland getötete Athleten zu sehen sind. Diese Begründung reichte die beim Cas zuständige Richterin Annett Rombach aus Frankfurt am Dienstagabend nach. Und das erste Echo des Athleten sowie einiger Experten war recht einhellig: Das Urteil lese sich wie eine Aufforderung, den Fall vor staatliche Gerichte zu tragen.
Zunächst einmal geht aus dem Spruch hervor, wie außergewöhnlich die Sanktion ist, die Heraskewytsch aufgedrückt wurde. Denn das Internationale Olympische Komitee (IOC) hatte den 27-Jährigen im Prinzip schon am Mittwoch aus dem Rennen genommen, also einen Tag vor dem ersten Lauf und vor dem tränenreichen Auftritt von IOC-Präsidentin Kirsty Coventry, die Heraskewytsch nach eigener Aussage zur Teilnahme hatte bewegen wollen. An diesem Tag, dem 11. Februar, schrieb die IOC-Disziplinarkommission also an den Athleten: „Im Lichte eines solch beispiellosen Verhaltens kann das IOC keinen Bruch seiner Regeln erlauben. Deshalb hat das IOC entschieden, dass Ihnen nicht gestattet wird, das Skeletonrennen der Männer am 12. Februar zu starten mit diesem Helm.“ Diesen Spruch hatte der Cas in seiner Pressemitteilung am vergangenen Freitag noch verschwiegen.
Wladyslaw Heraskewytsch hatte da schon bezweifelt, dass seine, nun ja, sportpolitische Schutzhaft verhältnismäßig sei. Immerhin hätte er am Tag des Rennens seine Meinung ändern, mit regelkonformer Ausrüstung starten können. Sprich: mit einem Helm, der keine Botschaft beinhaltet, die das IOC als „Ausdruck“ interpretiert, der auf dem Spielfeld unterbleiben soll. Annett Rombach, die Cas-Schiedsrichterin, kontert das in ihrem Urteil jedoch auf interessante Art.
Sie verweist an dieser Stelle nicht darauf, dass die Disqualifikation formal erst am Donnerstag vollzogen wurde, durch den Bob- und Schlitten-Weltverband IBSF. Vielmehr stellt sie fest, dass eine Entscheidung bereits „in Kraft“ war – eben durch die IOC-Disziplinarkommission am Tag vor dem Rennen. Und gegen diese hätte Heraskewytsch bereits rechtliche Schritte einleiten können oder sogar müssen, wenn er sich dadurch unfair behandelt gefühlt hätte. In jedem Fall habe das IOC das Recht gehabt, einen mehrmals angekündigten Regelbruch zu verhindern, auch präventiv.













