Wenn der Vermieter mit dem Geld des Mieters spekuliert
n-tv
Mieter haben Mitspracherecht: Sie können vorschlagen, dass ihre Kaution in Aktien angelegt wird. Lohnt sich das? Eine Erbin kassiert jüngst 100.000 Euro aus der Hinterlegung ihrer Eltern. Welche Risiken so eine Vereinbarung birgt, erklärt die Anwältin Bettina Wirmer-Donos von der Kanzlei FPS im Gespräch mit "Capital".
Eine Tochter sollte nach dem Tod ihrer Eltern deren Mietkaution in Höhe von damals 800 Mark zurückbekommen. Der Vermieter hatte das Geld in Aktien investiert und der Wert war auf mehr als 100.000 Euro angewachsen. Das Amtsgericht Köln hat jetzt entschieden, dass er das Geld herausgeben muss. Wie ordnen Sie dieses Urteil ein?
Bettina Wirmer-Donos: Diese Entscheidung hat natürlich eine gewisse öffentliche Wirksamkeit, weil es um sehr viel Geld geht. Das ist aber nicht der Regelfall. Juristisch gesehen halte ich das ganze erst einmal für eine Ausnahme. Denn in der Praxis gibt es nur sehr selten Mietverträge, die, wie in diesem Fall, über viele Jahrzehnte laufen. Es kommt nicht häufig vor, dass jemand 40 Jahre die gleiche Wohnung mietet. Und besonders überraschend ist das Urteil auch nicht: Seit den 1980ern steht Mietern der Ertrag zu, der aus der Kaution entsteht - egal, ob sie auf einem Kautionskonto liegt oder am Kapitalmarkt angelegt wird.
In diesem speziellen Fall hat der Vermieter sich auf eine Klausel berufen, nach der er entscheiden kann, ob er den ursprünglichen Wert der Kaution oder die Aktien herausgibt. Das heißt, mit einer solchen Klausel hätte man heute keine Chance?