
Welche Corona-Regeln gelten für Beschäftigte am Arbeitsplatz?
Frankfurter Rundschau
Die Corona-Situation spitzt sich vielerorts zu. Welche Auswirkungen das auf die Arbeitswelt hat, lässt sich nicht nur in Bayern und Baden-Württemberg verfolgen.
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt rapide. Deshalb werden wie in Bayern oder Baden-Württemberg die Corona-Regeln zum Teil angepasst. Und das betrifft zum Teil auch die Arbeitswelt.
In Bayern soll künftig in „Hotspots“ eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz gelten. Denn bei einer Zahl von 600 Intensivpatienten springt die Krankenhaus-Ampel auf Rot, wie das bayerische Kabinett am Mittwoch unter anderem beschlossen hatte. Die Neuordnung der Krankenhaus-Ampel tritt BR.de zufolge am Samstag (6. November) in Kraft, die geänderte Krankenhaus-Ampel entfalte damit am Sonntag ihre Auswirkungen. Lesen Sie hierzu auch: Corona-Paukenschlag in Bayern: Hotspots verschärfen Regeln massiv - Maßnahmen gelten ab sofort*
Als „Hotspots“ gelten BR.de zufolge in Bayern solche Landkreise, in denen zum einen die 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten worden seien und zweitens mindestens 80 Prozent der Intensivbetten ausgelastet seien. Für diese Gebiete gelten demnach die strikten Regeln, die für die rote Ampel vorgesehen sind.

Panne bei Rückreise: Beliebte Billigfluggesellschaft lässt alle Gepäckstücke auf Urlaubsinsel zurück
Passagiere eines Fluges aus Teneriffa erlebten am Gepäckband eine unangenehme Überraschung – die Airline musste sich erklären.












