VW droht Ungemach vor dem EuGH
n-tv
Der Autobauer Volkswagen schont mithilfe der Thermofenster Teile des Autos. So bewertet der EuGH-Generalanwalt das System und sieht darin einen Verstoß gegen europäische Gesetze. Noch ist kein Urteil gefallen. Doch das Gericht folgt häufig der Argumentation der Anklagebehörde.
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft im Diesel-Verfahren gegen Volkswagen und Porsche die Thermofenster als gesetzeswidrig ein. Die von den Autobauern verwendeten Abgassysteme, bei denen die Abgasreinigung außerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage gestoppt wird, verstießen gegen die europäischen Gesetze, erklärte der Generalanwalt in seinem Schlussplädoyer. Eine solche Einrichtung könne nicht mit dem Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall und dem sicheren Betrieb des Fahrzeugs gerechtfertigt werden, wenn sie vornehmlich der Schonung von Anbauteilen diene. Die Richter am EuGH folgen häufig der Argumentationslinie des Generalanwalts, sind aber nicht daran gebunden.
Generalanwalt Athanasios Rantos verwies darauf, dass das Thermofenster für die tatsächlichen Fahrbedingungen nicht repräsentativ sei. Die Steuerung greift bei einer Außentemperatur unter 15 und über 33 Grad sowie bei Fahrten im Gebirge über 1000 Höhenmetern und drosselt oder stoppt die Abgasreinigung.
Die totale Kontrolle: Mit dem Sozialkreditsystem werden die Menschen in China kontinuierlich bewertet. Wer negativ auffällt oder Schulden hat, landet auf der schwarzen Liste und darf zum Beispiel keine Flug- oder Schnellzug-Tickets kaufen. Doch das System ist noch lange nicht flächendeckend eingeführt.