
Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher scheitert
n-tv
Um EU-Vorgaben nachzukommen, versucht die Ampel-Regierung eine Versicherungspflicht für fahrbare Arbeitsmaschinen einzuführen. Doch das Vorhaben, an dem noch nicht einmal der Versicherungsbranche gelegen ist, scheitert im Vermittlungsausschuss.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die von der Bundesregierung ursprünglich geplante KFZ-Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher, Stapler und andere zulassungsfreie fahrbare Arbeitsmaschinen doch nicht einzuführen. Das teilte der Bundesrat nach einer Sitzung des Vermittlungsausschusses mit.
Stattdessen soll die Verkehrsopferhilfe für etwaige Schäden aufkommen, die bei Gebrauch dieser Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde entstehen. Diese Ausnahmemöglichkeit erlaubt die EU-Richtlinie, die mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt werden soll, ausdrücklich.
Die Bundesregierung hatte sich dagegen für die Einführung einer Versicherungspflicht für den Gebrauch auf öffentlichen Straßen ausgesprochen. Das Wenden des Rasenmähers auf dem Gehweg oder das Ausleihen des Gabelstaplers vom Nachbarhof wäre damit ohne Versicherung nicht mehr erlaubt gewesen.
