Verfällt mein Resturlaub, wenn ich ihn vor der Elternzeit nicht nehme?
Frankfurter Rundschau
Die Elternzeit ermöglicht Arbeitnehmern, viel Zeit mit dem Nachwuchs zu verbringen. Doch was passiert mit dem Resturlaub? Und welchen Urlaubsanspruch habe ich?
Nach dem Mutterschutz erfolgt für viele frisch gebackene Mütter und Väter die Elternzeit. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis. Doch hat dies auch Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch? Wir haben alles Wissenswerte zu diesem Thema zusammengetragen.
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Auch während der Elternzeit besteht grundsätzlich ein Urlaubsanspruch auf den vollen Jahresurlaub, informieren die Alster Rechtsanwälte auf ihrem Blog. Allerdings ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen während der Elternzeit zu kürzen.(§ 17 Abs. 1 BEEG) Für jeden vollen Kalendermonat, den Sie in Elternzeit sind, kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen. Wenn Sie nur einen Teil eines Kalendermonats Elternzeit nehmen, verringert sich ihr Urlaubsanspruch für diesen Monat nicht.