Urteil nach millionenschwerem Ferrari-Coup rechtskräftig
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Neuss (dpa/lnw) - Das Urteil im Fall des spektakulären Diebstahls eines mehr als zwei Millionen Euro teuren Ferraris ist rechtskräftig. Niemand habe innerhalb der Sieben-Tages-Frist Rechtsmittel eingelegt, sagte eine Sprecherin des Neusser Amtsgerichts am Montag auf dpa-Anfrage.
Das Amtsgericht hatte einen 45-Jährigen am 8. September wegen schweren Diebstahls zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Dieb war am 13. Mai 2019 in Düsseldorf als Kaufinteressent bei einem Oldtimer-Handel erschienen und hatte eine vermeintliche Probefahrt mit dem für 2,35 Millionen Euro angebotenen Ferrari unternommen.
Als es im benachbarten Neuss einen Fahrerwechsel geben sollte und der Verkäufer dazu ausgestiegen war, hatte der heute 45-Jährige Gas gegeben und war mit dem 400-PS-Gefährt davongebraust, während der verdutzte Verkäufer am Straßenrand zurückblieb.
Vorwürfe gibt es zahlreiche. Sie scheinen sich langsam zu einem Muster Russlands zu verdichten. Das Land lockt offenbar Männer ärmerer Länder mit vermeintlichen Hilfsjobs an und schickt sie dann als Invasoren in die Ukraine. Hunderte scheinen betroffen. Sri Lanka fordert die Rückkehr von 800 Männern.
Stuttgart (dpa/lsw) - Das Grundsteuermodell für den Südwesten ist verfassungsgemäß. Der Landesgesetzgeber darf die Grundsteuer ausschließlich auf den Grund und Boden erheben - ohne Berücksichtigung der darauf stehenden Gebäude, wie das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart am Dienstag entschied. Hausbesitzer hatten geklagt, da sie sich vom Modell benachteiligt fühlen, weil die Gartenfläche genauso bewertet werden soll wie der bebaute Grund. Die Revision gegen die Urteile an den Bundesfinanzhof wurde zugelassen.