
Gericht: Höcke darf im Dortmunder Rathaus auftreten
n-tv
Verwaltungsrichter entscheiden: AfD-Politiker Björn Höcke darf eine Rede im Dortmunder Rathaus halten. Die Stadt will sich noch nicht geschlagen geben. Sie kommt juristisch aber womöglich zu spät.
Verwaltungsrichter entscheiden: AfD-Politiker Björn Höcke darf eine Rede im Dortmunder Rathaus halten. Die Stadt will sich noch nicht geschlagen geben. Sie kommt juristisch aber womöglich zu spät.
Dortmund (dpa/lnw) - Die Stadt Dortmund ist vor Gericht vorläufig mit dem Versuch gescheitert, eine Veranstaltung mit dem Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke im Rathaus zu verbieten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einem Eilantrag der AfD stattgegeben - und ein Verbot der Stadt für den AfD-Neujahresempfang im Rathaus kurzfristig gekippt, wie das Gericht mitteilte. Dortmunds Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) will nun in die nächste Instanz ziehen. Allerdings hat die Stadt dafür möglicherweise eine entscheidende Frist verpasst.
Die AfD-Ratsfraktion hat für Sonntagabend 280 Gäste zu ihrem Neujahrsempfang eingeladen. Höcke soll bei der Veranstaltung in der Bürgerhalle des Rathauses als Redner auftreten. Ein Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften und zahlreichen Initiativen hat zu einer Gegendemonstration vor dem Rathaus aufgerufen, zu der die Veranstalter mindestens 600 Teilnehmer erwarten.
Oberbürgermeister Kalouti hatte am Freitag noch versucht, die Veranstaltung im Rathaus zu verhindern, indem er sie "für nicht zulässig" erklärte. Seine Argumentation: Mit der "Einladung von Herrn Björn Höcke als Gastredner ist der Charakter eines Neujahrsempfangs einer Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nicht mehr gegeben." Höcke gebe dem Empfang vielmehr den Charakter einer Parteiveranstaltung. "Diese sind im Rathaus jedoch generell nicht zugelassen", argumentierte der Rathauschef.
Dagegen zog die AfD vor Gericht - mit Erfolg. Denn die Richter der 15. Kammer am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen widersprachen Kaloutis Argumentation ausdrücklich. Auch andere Fraktionen im Dortmunder Rat hätten für ihre Veranstaltungen mit Gastrednern das Rathaus nutzen können. Die Stadt müsse die AfD deshalb gleichbehandeln, argumentierten die Richter.













