Ukrainischer Geheimdienstgeneral wegen Hochverrats verurteilt
n-tv
Im April 2020 verhaften ukrainische Behörden einen Generalmajor des Geheimdienstes SBU. Nach Angaben der Ermittler arbeitet der Top-Agent über Jahre heimlich für Russland. Ein Gericht in Kiew verurteilt ihn dafür zu einer hohen Gefängnisstrafe.
In der Ukraine ist ein Generalmajor des Inlandsgeheimdienstes SBU wegen Hochverrats zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zudem wurde sein Vermögen eingezogen. Der hochrangige Offizier Valeriy S. habe Informationen gesammelt und diese an Russland weitergegeben, teilten die Staatsanwaltschaft in Kiew und der SBU mit. Außerdem habe er Pläne über ukrainische Antiterroreinsätze im Donbass verraten.
Auf Befehl Moskaus soll S. unter Agenten auch nach Personen gesucht haben, die einen Auftragsmord verüben sollten. Ziel des Anschlages sei der Kommandeur des Bataillons Dschochar-Dudajew, Adam Osmayew, gewesen. Die Freiwilligeneinheit kämpft seit 2014 an der Seite der Ukraine und besteht hauptsächlich aus Exil-Tschetschenen. Im Oktober 2017 wurde Osmayew verletzt, als auf sein Auto geschossen wurde. Seine Frau, die mit ihm im Wagen saß, kam bei der Attacke am Stadtrand Kiews ums Leben. Das Paar hatte wenige Monate zuvor ein Attentat eines Mannes überlebt, der sich ihnen als Reporter ausgegeben hatte.
Nach Angaben Ermittler kommunizierte S. unter dem Pseudonym "Bobyl" mit dem russischen FSB-Oberst Igor J., der den Tarnnamen "Elbrus" verwendete. Igor J. soll einer der Planer der russischen Invasion im Donbass 2014 gewesen sein. Während der Kämpfe im Osten der Ukraine soll S. mehrmals Befehle höherer Stellen untergraben haben. So weigerte er sich Medienberichten zufolge im Sommer 2014 Kontrollposten russischer Kämpfer rund um die Stadt Slowjansk in der Region Donezk anzugreifen. Einheiten Moskaus gelang es daraufhin, die Stadt für einige Wochen zu besetzen. Der Geheimdienstler S. war bereits im April 2020 festgenommen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Halle (dpa/sa) - In einer Spielothek in Halle hat es in der Nacht auf Dienstag gebrannt. Eine Lüftung habe gegen Mitternacht Feuer gefangen, teilte die Polizei am Morgen mit. Die Beamten vermuten einen technischen Defekt als Brandursache. Verletzt wurde niemand. Der Einsatz war am Morgen bereits beendet. Zur Höhe des Sachschadens machte die Polizei bislang keine Angaben.
Altmannstein (dpa/lby) - Ein durch das riskante Verhalten eines anderen Autofahrers verursachter Unfall mit drei Autos in Oberbayern ist verhältnismäßig glimpflich ausgegangen. Die Fahrzeuge waren am Montag zusammengestoßen, nachdem mehrere Fahrer durch das Überholmanöver eines bisher Unbekannten zu Vollbremsungen gezwungen worden waren, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Der vierte Wagen kam dabei nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und schob das Auto vor ihm in einen weiteren Wagen. Zwar wurde niemand verletzt, der Schaden wird aber auf mehrere Tausend Euro geschätzt. Der überholende Wagen setzte seine Fahrt fort, die Polizei bittet um Hinweise auf ihn oder den überholten Lastwagen.
Bützow (dpa/mv) - Bei einem Wild-Unfall auf der Landstraße 13 bei Bützow (Landkreis Rostock) sind ein Motorradfahrer und seine Beifahrerin verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, waren der 51-jährige Leichtkraftradfahrer und seine Beifahrerin auf der L13 unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße überquerte. Es kam zu einer Kollision, wodurch der 51-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Dabei wurde er schwer verletzt; seine 34-jährige Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Beide seien ins Krankenhaus gebracht worden. Das Reh starb.
Chemnitz (dpa/sn) - Im Tarifstreit mit der City-Bahn Chemnitz ist die Lokführergewerkschaft GDL auch in zweiter Instanz vor Gericht unterlegen. Das Landesarbeitsgericht habe das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 29. Mai in wesentlichen Teilen bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montagabend mit. In dem Rechtsstreit geht es um die Mitwirkung der Gewerkschaft an einem Notdienstplan während der Streiks, um den Schülerverkehr zu sichern.