Trump scheitert mit Klage nach Vergewaltigungsvorwurf
n-tv
Ex-US-Präsident Trump verklagt die "Elle"-Kolumnistin Carroll, da sie ihn bezichtigt, sie 1996 vergewaltigt zu haben. Ein Geschworenengericht erkennt in dem Fall jedoch lediglich sexuellen Missbrauch. Trump wirft Carroll deshalb Verleumdung vor - laut einem Urteil zu Unrecht.
Der frühere US-Präsident Donald Trump ist mit einer Verleumdungsklage gegen die Kolumnistin E. Jean Carroll gescheitert, die ihn einer Vergewaltigung in den 1990er-Jahren bezichtigt. Ein New Yorker Bundesrichter wies die Klage des republikanischen Präsidentschaftsbewerbers ab. Hintergrund war die Frage, was genau als Vergewaltigung bezeichnet werden kann - juristisch, aber auch umgangssprachlich.
Ein Geschworenengericht hatte Trump im Mai in einem Zivilprozess wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung zu fünf Millionen Dollar Schadenersatz und Schmerzensgeld an Carroll verurteilt. Auf die Frage, ob Trump die heute 79-Jährige wie von ihr angegeben im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxuskaufhauses "vergewaltigt" habe, antworteten die Geschworenen aber mit "nein".
Im New Yorker Strafrecht setzt eine Vergewaltigung das gewaltsame Eindringen mit dem Penis voraus. Die Jury sah dies im Fall Trump-Carroll nicht als erwiesen an - wohl aber, dass der Immobilienmogul die bekannte Journalistin damals mit dem Finger penetriert hatte. Am Tag nach dem Urteil bekräftigte Carroll im Nachrichtensender CNN, dass Trump sie damals vergewaltigt habe. Der Ex-Präsident und Bewerber für die Präsidentschaftswahl 2024 verklagte Carroll deswegen seinerseits wegen Verleumdung.
Bützow (dpa/mv) - Bei einem Wild-Unfall auf der Landstraße 13 bei Bützow (Landkreis Rostock) sind ein Motorradfahrer und seine Beifahrerin verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, waren der 51-jährige Leichtkraftradfahrer und seine Beifahrerin auf der L13 unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße überquerte. Es kam zu einer Kollision, wodurch der 51-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Dabei wurde er schwer verletzt; seine 34-jährige Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Beide seien ins Krankenhaus gebracht worden. Das Reh starb.
Chemnitz (dpa/sn) - Im Tarifstreit mit der City-Bahn Chemnitz ist die Lokführergewerkschaft GDL auch in zweiter Instanz vor Gericht unterlegen. Das Landesarbeitsgericht habe das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 29. Mai in wesentlichen Teilen bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montagabend mit. In dem Rechtsstreit geht es um die Mitwirkung der Gewerkschaft an einem Notdienstplan während der Streiks, um den Schülerverkehr zu sichern.
Auftrieb für die Rechtspopulisten bei der Europawahl: Die AfD steht bei den Jungwählern hoch im Kurs, sie liegt gemeinsam mit der Union ganz vorn. Die Grünen haben bei den jungen Leuten massiv eingebüßt. Grüne Themen wurden längst von anderen abgelöst, analysiert Politikwissenschaftler Thomas König, Professor für Politikwissenschaft und europäische Politik an der Universität Mannheim im Gespräch mit ntv.