Strobl empfiehlt Profis und Geldspenden bei Ukraine-Hilfe
n-tv
Stuttgart (dpa/lsw) - Vize-Regierungschef Thomas Strobl ist von der großen Zahl privater Hilfsaktionen für Flüchtlinge aus der Ukraine und für Betroffene im Kriegsgebiet nicht nur begeistert. Es sei gut, dass auch in Deutschland viele Menschen bereit seien zu helfen. "Aber die Hilfe, die gut gemeint ist, ist nicht immer gut gemacht", sagte der baden-württembergische CDU-Innenminister am Montag in Stuttgart.
Professionelle Organisationen leisteten die Hilfe zielgerichteter und besser. Der Transport von Sachleistungen nach Osteuropa sei ihnen eher zuzutrauen. Außerdem sei es wichtig, dass die Hilfe auch "zur rechten Zeit am rechten Ort" ankomme, da könnten professionelle Dienste auf ihre Erfahrungen bauen. Sie müssten ihre Hilfe aber finanzieren. Wer etwas Gutes tun wolle, sei deshalb mit einer Geldspende besser beraten.
Strobl warnte vor "schwierigen Zeiten", denen auch Baden-Württemberg entgegengehe. "Ich kann Ihnen nicht sagen, wie lange das dauert und von welcher Intensität das sein wird", sagte er. "Aber ich bin mir sicher, dass das nicht so stattfinden wird, dass wir gar nichts merken." Der Krieg und die massenhafte Flucht werde auch mit Einschränkungen und Opfern hierzulande verbunden sein. "Wir brauchen einen langen Atem." Wichtig seien daher auch, dass Hilfsbereitschaft und Solidarität anhielten. "Und zwar nicht nur gestern und heute, sondern auch morgen und übermorgen."
Böhme (dpa/lni) - Ein 37-Jähriger soll mehr als 40 Frauen heimlich in Umkleide- und Duschräumen eines Fußballvereins in Böhme im Heidekreis gefilmt haben. Bei dem Mann seien Beweismittel sichergestellt worden, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Über den Fall hatte zuerst die "Walsroder Zeitung" und dann der NDR berichtet. Vorgeworfen wird dem Beschuldigten die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahme. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Weil sie ihr neugeborenes Baby in Monheim in einem Vorgarten ausgesetzt hat, ist eine junge Mutter in Düsseldorf verurteilt worden. Die Strafe, die gegen die 17-Jährige verhängt wurde, wollte das Landgericht nicht mitteilen. Dies sei mit den Prozessbeteiligten so abgesprochen, sagte eine Sprecherin. Der Prozess gegen die Minderjährige fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter Verweis auf den Jugendschutz nannte das Gericht auch keine Urteilsgründe.