
Neues Naturschutzgesetz sieht Verbot von Schottergärten vor
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Mit einem landesweiten Verbot von Schottergärten und Vorgaben für große Glasfassaden will Hessen den Schutz von Insekten und wildlebenden Vögeln verstärken. Die Novelle des Naturschutzgesetzes sieht zudem vor, dass im Offenland auf 15 Prozent der Flächen die Natur mit einem Biotopverbund Vorrang hat. Damit solle der Artenschwund gebremst werden, den es auf Wiesen, Feldern und Äckern besonders drastisch gebe, sagte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) am Mittwoch im hessischen Landtag in Wiesbaden bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.
Ein Schwerpunkt sei der Schutz von Insekten, deren Lebensräume unter anderem durch das Verbot von Schottergärten gefördert werden sollen. In der hessischen Bauordnung sei zwar bereits festgeschrieben, dass Außenflächen möglichst zu begrünen und zu bepflanzen sind. Das Naturschutzgesetz stelle nun klar, dass Schotterungen grundsätzlich nicht zulässig sind.
Schottergärten sind Gartenflächen, die größtenteils mit Folie oder Vlies und anschließend mit Schotter, Split und Kies überdeckt werden. Damit gelten die Flächen oft als versiegelt und nehmen kein Regenwasser mehr auf. Pflanzen werden gar nicht oder nur spärlich eingesetzt, als Lebensraum für Tiere sind Schottergärten ungeeignet.
Das Land will nach Angaben der Ministerin außerdem nachtaktive Insekten besser schützen, indem die gesetzlichen Vorgaben für Außenbeleuchtungen verschärft werden. Lichtemissionen sollen grundsätzlich vermieden werden.
