Millionenvergleich für verärgerte Telekom-Anleger
Süddeutsche Zeitung
17 000 Privatanleger klagen gegen den Telefonkonzern. Nun macht das Oberlandesgericht Frankfurt den Weg frei für eine gütliche Lösung. Und die fällt überraschend üppig aus.
Vielleicht erinnern sich manche Privatanleger noch an die T-Geste: Die eine Hand senkrecht strecken, mit der anderen waagerecht darüber den T-Balken legen. Es war die Handbewegung von Stewardessen, Rentnern und Feuerwehrleuten in Werbefilmen zum Börsengang der Telekom. Nun könnte das Handzeichen in der Causa Telekom eine ganz besondere Bedeutung bekommen: T wie Timeout, im jahrelangen Anlegerverfahren vor Gericht könnte sich nun ein vorzeitiger Ausweg andeuten.
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