Klimaaktivist scheitert mit Klage gegen Polizisten
n-tv
Vor wenigen Wochen holt ein Berliner Polizist einen Demonstranten der Letzten Generation mit vollem Körpereinsatz von der Straße. Ein Eilverfahren soll klären, ob sich der Beamte falsch verhalten hat. Doch das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab. Für die Aktivisten ist der Fall damit aber nicht beendet.
Nach einem Polizeieinsatz bei einer Straßenblockade in Berlin ist ein Klima-Demonstrant gerichtlich gegen einen sogenannten Schmerzgriff vorgegangen - und zunächst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Beschwerde des Mitglieds der Klimagruppe Letzte Generation im Eilverfahren ab, wie ein Justizsprecher mitteilte. Ob das polizeiliche Einschreiten rechtswidrig war, könne nur im Rahmen einer Klage im Hauptsacheverfahren und nicht per einstweiligem Rechtsschutz geklärt werden, hieß es.
Auch der Versuch, die Polizei zum Unterlassen des Schmerzgriffes zu verpflichten, scheiterte. Eine "vorbeugende Unterlassung" sei ebenfalls nicht im Eilverfahren möglich, weil eine konkrete Wiederholungsgefahr fehle, hieß es vom Gericht. Anhand des Bildmaterials, das der Klima-Demonstrant vorgelegt habe, ergebe sich nicht, dass die Anwendung "schmerzhafter Vollstreckungspraktiken regelhaft" erfolge.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) erhoben werden. Darauf werde verzichtet, teilte Sprecherin Carla Rochel von der Letzten Generation auf Anfrage mit. Um eine möglichst schnelle Entscheidung zu bekommen, solle Klage in der Hauptsache erhoben werden.