
Klagen gegen Heimatumlage: Gerichtshof will Urteil verkünden
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - In dem Verfahren um die hessische Heimatumlage will der Staatsgerichtshof heute in Wiesbaden das Urteil verkünden. Das Verfahren basiert auf den kommunalen Grundrechtsklagen der Gemeinde Biebergemünd, den Städten Büdingen, Schwalbach am Taunus, Stadtallendorf sowie der Stadt Frankfurt. Die Kommunen sehen sich durch das Gesetz über das Programm "Starke Heimat Hessen" in ihrem in der hessischen Verfassung garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.
Die Heimatumlage gibt es in Hessen seit dem Jahr 2020. Sie dient zur Finanzierung des Programms "Starke Heimat Hessen". Nachdem die erhöhte Gewerbesteuerumlage Ende 2019 ausgelaufen ist, stehen den Kommunen mit dem Programm über den kommunalen Finanzausgleich nun rund 300 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr zur Verfügung. Die Kommunen fordern, dass ihnen diese Mittel ohne jede Zweckbindung zur Verfügung gestellt werden. Weitere rund 100 Millionen Euro verbleiben jährlich direkt bei den Kommunen.
Die Mittel aus der Heimatumlage sind zum einen zweckgebunden und werden etwa zur Stärkung der Kinderbetreuung und für Verwaltungskräfte an Schulen sowie für die Digitalisierung und die Krankenhäuser in den Kommunen eingesetzt. Zum anderen wird das Aufkommen zur zusätzlichen Aufstockung der Schlüsselmasse im Kommunalen Finanzausgleich verwendet.













