
Katholische Kirche zahlt über 90 Millionen Euro an Missbrauchsopfer
n-tv
Seit 2021 können Betroffene von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche einen Antrag auf Anerkennung des Leids stellen. Die zuständige Kommission arbeitet unabhängig und ist mit Richtern, Psychotherapeuten und Anwälten besetzt. Fast alle Anträge gehen durch.
Seit 2021 können Betroffene von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche einen Antrag auf Anerkennung des Leids stellen. Die zuständige Kommission arbeitet unabhängig und ist mit Richtern, Psychotherapeuten und Anwälten besetzt. Fast alle Anträge gehen durch.
Bislang etwa 93 Millionen Euro sind Betroffenen von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche als Anerkennungsleistung für Leid zugesprochen worden. Im vergangenen Jahr stieg die Gesamtsumme um gut 16,5 Millionen Euro, wie die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts für das Jahr 2025 in Bonn mitteilte. Die Kommission hatte ihre Arbeit 2021 aufgenommen.
Die Zahl neuer Erstanträge ging im vergangenen Jahr deutlich auf 186 zurück und erreichte damit ihren bisherigen Tiefstand, wie aus dem Jahresbericht weiter hervorgeht. Im Vorjahr 2024 gingen mit 349 noch mehr als doppelt so viele neue Erstanträge auf Anerkennungsleistungen ein. Deren Zahl ist seit 2021 kontinuierlich rückläufig. Im ersten Jahr der Kommissionstätigkeit erreichte sie mit 1565 ihren Höchststand.
Insgesamt wandten sich bislang knapp 3000 Betroffene mit Erst- und Folgeanträgen an das Gremium. Es entscheidet über Anerkennungszahlungen für Missbrauchsbetroffene im Bereich der deutschen katholischen Kirche und wurde von der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet, um ältere Verfahren abzulösen. Die Kommission arbeitet aber unabhängig und ist mit Fachleuten wie Richtern, Psychotherapeuten und Anwälten besetzt. Diese entscheiden über Anträge und Zahlungshöhen.
Die Kommission soll über alle Bistümer und katholischen Organisationen wie Ordensgemeinschaften oder Caritas hinweg ein einheitliches Vorgehen garantieren. Sie befasst sich laut ihrer Tätigkeitsordnung sowohl mit strafbaren als auch mit nicht strafbaren sexualbezogenen Handlungen und Grenzverletzungen. Anträge müssen über spezielle Ansprechpersonen in den Diözesen oder Orden gestellt werden, die ebenfalls unabhängig arbeiten.

Mit der Entscheidung, drei Geschäfte wegen Extremismusverdachts von der Verleihung des Deutschen Buchhandelspreises auszuschließen, tritt der Kulturstaatsminister eine heftige Debatte los. Nun sieht sich Weimer gezwungen, die Preisvergabe abzusagen. Eine gute Nachricht gibt es für die Preisträger aber.












