
In 30 Berufsjahren hat er keinen solchen Fall erlebt, sagt der Strafrichter
Die Welt
Der „Kannibale von Pankow“ muss lebenslang hinter Gitter. Der Richter ereifert sich regelrecht über den Verurteilten: die Tat, sein „Grinsen“ – und vor allem dessen eigene Erklärung, wie es zum grausamen Tod von Stefan T. gekommen sein soll.
In seinen 30 Berufsjahren als Richter, von denen er 13 Jahre Mordprozesse verhandelt habe, sei ihm so etwas noch nicht auf den Tisch gekommen, sagt Strafrichter Matthias Schertz. Beim Urteil gegen Stefan R., den sogenannten Kannibalen von Berlin oder „Kannibalen von Pankow“, lässt Schertz seinem Unmut freien Lauf. „Das ist eine menschenverachtende, zutiefst verabscheuungswürdige Tat.“
Es sei „unerträglich“, dass der Angeklagte bei einer lebenslangen Haft nach 15 Jahren mit Bewährung rechnen könne – somit verhängte die 32. Strafkammer des Berliner Landgerichts nicht nur eine lebenslange Haftstrafe gegen den 42-Jährigen, sondern erkannte auch eine besondere Schwere der Schuld. Für die Kammer steht fest: Der Lehrer hat seinen Sexpartner Stefan T. heimtückisch ermordet.

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