
Hundesteuer sparen? Unter welchen Umständen Sie nicht zahlen müssen
Frankfurter Rundschau
Hundebesitzer müssen jährlich Hundesteuer an ihre Gemeinde zahlen. In gewissen Ausnahmefällen entfallen die Pflichtbeiträge.
Mit der Hundesteuer wird das Halten von Hunden besteuert. Dabei handelt es sich um eine Gemeindesteuer, die zur Finanzierung von kommunalen Aufgaben verwendet wird. Weil die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe ist, können Hundebesitzer nicht kontrollieren, was genau sie mit ihrem Beitrag finanzieren.
Die Höhe der Hundesteuer variiert je nach Stadt und Gemeinde. Auch die Hunderasse sowie die Anzahl der gehaltenen Hunde bestimmen über die Abgabe. In einer Großstadt ist die Hundesteuer deutlich teurer als in einer kleinen Gemeinde. Wird der Hund als gefährlich eingestuft, dann muss der Besitzer ebenfalls eine höhere Summe zahlen. Die Größe der Vierbeiner spielt dabei keine Rolle: Halter zahlen für große Hunde nicht mehr Steuern als für kleine.
Meist liegen die Beiträge zwischen 40 und 200 Euro jährlich. In Ausnahmefällen kann die Steuer höher ausfallen. Allerdings gibt es bestimmte Umstände, unter denen Halter von der Hundesteuer befreit werden oder zumindest einen reduzierten Beitrag zahlen können.
In gewissen Fällen entfällt die Hundesteuer für Tierhalter. Assistenzhunde, die speziell für Menschen mit Behinderungen ausgebildet wurden, sind von der Hundesteuer befreit. Dazu gehören unter anderem Blindenführhunde, Signalhunde für Gehörlose und Assistenzhunde für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Diese Vierbeiner unterstützen ihre Besitzer bei alltäglichen Aufgaben und tragen maßgeblich zu ihrem Schutz sowie zu ihrer Mobilität und Selbstständigkeit bei. Die Steuerbefreiung kann mit einem schriftlichen Antrag beim örtlichen Rathaus gestellt werden. In der Regel muss der Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden. Außerdem ist die Spezialausbildung des Hundes mit entsprechenden Dokumenten nachzuweisen.
Auch für Rettungshunde, die in der Suche und Rettung von vermissten Personen geschult sind, muss keine Hundesteuer gezahlt werden. Dazu zählen beispielsweise Lawinenspürhunde oder Wasserrettungshunde.













