
Gericht bestätigt Corona-Maskenpflicht - Demo-Regeln nichtig
n-tv
Die AfD im Brandenburger Landtag hat sich 2020 gegen die Corona-Regeln gewendet - es ging um Masken und Einschränkungen für Versammlungen. Das Verfassungsgericht hat im Hauptverfahren entschieden.
Potsdam (dpa/bb) - Das Verfassungsgericht Brandenburg hat die Corona-Regeln zur Maskenpflicht aus dem Jahr 2020 bestätigt, aber die Einschränkung für Versammlungen für nichtig erklärt. Damit sei eine Normenkontrollklage der AfD-Landtagsfraktion überwiegend erfolglos, teilte das Verfassungsgericht nach einer Entscheidung vom vergangenen Freitag mit (Az.: 45/20).
Die Richter erklärten, die mit der Maskenpflicht verbundenen Einschränkungen der Grundrechte aus den Verordnungen vom 8. Mai und 12. Juni 2020 seien gerechtfertigt gewesen. Die Regeln hätten wegen der damals vorhandenen Informationen zur Verbreitung des Virus zum Schutz vor Gesundheitsgefahren erfolgen können. Die Vorgaben für Versammlungen und Zusammenkünfte vom 8. Mai hätten dagegen die Versammlungsfreiheit verletzt.
AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt wertete die Entscheidung zu Versammlungsregeln positiv: "Dieses Urteil ist ein Erfolg für den Schutz unserer Grundrechte."
