Erstes Gericht verbietet Negativzinsen
Süddeutsche Zeitung
Ein Landgericht erklärt das Verwahrentgelt der Sparda-Bank Berlin für unwirksam. Die Bank soll alle zu Unrecht kassierten Beträge zurückzahlen. Ein Urteil mit Sprengkraft.
Es ist ein Urteil wie ein Paukenschlag: Erstmals hat ein Gericht in Deutschland einer Bank verboten, ein Verwahrentgelt auf Giro- und Tagesgeldkonten zu verlangen. Das Landgericht Berlin verpflichtete die Sparda-Bank Berlin sogar, Kunden bereits erhobene Negativzinsen zurückzuzahlen (Az. 16 O 43/21). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Die Sparda-Bank kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Es weiche von bisherigen Urteilen ab, die Verwahrentgelte grundsätzlich zuließen.
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