Erste Bundeswehrmaschine in Kabul gelandet
n-tv
Es war eine kleine Odyssee, bis die erste Militärmaschine zu ihrer Evakuierungsmission in Kabul landen konnte. Auf dem Flughafen herrschte Chaos und pure Verzweiflung. Dadurch wurde stundenlang der Beginn des wichtigen Einsatzes verhindert.
Das erste Militärflugzeug der Bundeswehr für den Evakuierungseinsatz in Afghanistan ist nach stundenlanger Verzögerung unter schwierigen Bedingungen auf dem Flughafen Kabul gelandet. Die Maschine vom Typ A400M war zuvor fünf Stunden lang über dem Flughafen gekreist, der wegen chaotischer Zustände auf dem Rollfeld vorübergehend gesperrt war, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Militärkreisen erfuhr. Das Benzin hätte nicht mehr lange gereicht. Zuvor hatte bereits eine andere Transportmaschine der Bundeswehr den Anflug auf Kabul abbrechen und zum Nachtanken ins usbekische Taschkent fliegen müssen. Die beiden Flugzeuge sollen deutsche Staatsbürger und afghanische Ortskräfte, die früher für die Bundeswehr oder Bundesministerien gearbeitet haben oder noch arbeiten, zunächst nach Taschkent ausfliegen. Von dem dortigen Drehkreuz soll es dann mit einer Chartermaschine weiter nach Deutschland gehen. Die beiden Maschinen waren am Morgen vom niedersächsischen Wunstorf Richtung Kabul gestartet und in Baku in Aserbaidschan zwischengelandet. Die nun in Kabul gelandete Maschine hatte Fallschirmjäger der Division Schnelle Kräfte an Bord, die nun US-Soldaten dabei unterstützen sollen, auf dem Flughafen wieder Ordnung herzustellen und einen sicheren Ablauf der Evakuierung zu ermöglichen.Vorwürfe gibt es zahlreiche. Sie scheinen sich langsam zu einem Muster Russlands zu verdichten. Das Land lockt offenbar Männer ärmerer Länder mit vermeintlichen Hilfsjobs an und schickt sie dann als Invasoren in die Ukraine. Hunderte scheinen betroffen. Sri Lanka fordert die Rückkehr von 800 Männern.
Stuttgart (dpa/lsw) - Das Grundsteuermodell für den Südwesten ist verfassungsgemäß. Der Landesgesetzgeber darf die Grundsteuer ausschließlich auf den Grund und Boden erheben - ohne Berücksichtigung der darauf stehenden Gebäude, wie das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart am Dienstag entschied. Hausbesitzer hatten geklagt, da sie sich vom Modell benachteiligt fühlen, weil die Gartenfläche genauso bewertet werden soll wie der bebaute Grund. Die Revision gegen die Urteile an den Bundesfinanzhof wurde zugelassen.