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Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests

Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests

ProSieben
Friday, June 24, 2022 02:35:48 PM UTC

Lange waren die sogenannten "Bürgertests" kostenlos. Das soll sich nun ändern, um Milliardenkosten für den Bund zu sparen. Ausnahmen gelten für Risikogruppen.

Das Angebot mit kostenlosen Corona-Schnelltests für alle geht zu Ende. Gratis bleiben "Bürgertests" ab kommenden Donnerstag nur noch für bestimmte Risikogruppen - in der Regel sollen künftig drei Euro aus eigener Tasche pro Test fällig sein. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag nach einer Einigung mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) mit. Die Regelung soll Milliardenkosten für den Bund reduzieren. Die Länder sollen den Drei-Euro-Bürgeranteil übernehmen können, wenn sie das wünschen.

 

Lauterbach sprach von einer insgesamt "guten Lösung". Die Bürgertests gingen nach Auslaufen der bisherigen Verordnung Ende Juni lückenlos weiter, was strittig gewesen sei. Die Tests sollten gezielter dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen hätten. Lauterbach machte zugleich kein Hehl daraus, dass er kostenlose Bürgertests für alle gerne weitergeführt hätte. Bisher hat damit jeder auch ohne Symptome oder konkreten Anlass Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche durch geschultes Teststellen-Personal und auf eine Bescheinigung. 

Lindner sagte, mit der neuen Testverordnung werde der Einsatz des Steuergeldes effektiver. "Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind." Das neue Konzept sieht nach Lauterbachs Angaben bis Jahresende noch Ausgaben von 2,7 Milliarden Euro vor - bei weiterhin voller Übernahme wären bis zu 5 Milliarden Euro zu erwarten gewesen. Gratis-Tests für alle waren im Herbst vergangenen Jahres schon einmal vorübergehend eingeschränkt und dann wieder breit eingeführt worden.

Gratis-Tests: Kostenlose Schnelltests sollen weiter für vulnerable Gruppen möglich sein, erläuterte Lauterbach. Darunter sind auch Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft, Besucher von Kliniken und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten, Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Vorgesehen sein soll, jeweils Nachweise vorzulegen, dass man berechtigt ist - etwa per Ausweis oder Pass, mit Bescheinigungen, Vordrucken oder Attesten.

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