Drosten erzielt nur Unentschieden vor Gericht
n-tv
Im Streit mit dem Magazin "Cicero" erzielt Virologe Drosten einen Teilerfolg. In einem dort erschienenen Interview hatte der Physiker Wiesendanger behauptet, Drosten habe "die Öffentlichkeit gezielt getäuscht". Das untersagt das Hamburger Landgericht nun - andere Aussagen aber bleiben zulässig.
Der Berliner Virologe Christian Drosten hat vor Gericht einen Teilerfolg errungen. Das Hamburger Landgericht hat die Verbreitung einiger Aussagen von Physiker Roland Wiesendanger in einem Interview im Politikmagazin "Cicero" untersagt, berichten NDR, WDR und die "Süddeutsche Zeitung".
Drosten hatte Anfang des Monats angekündigt, gegen das Magazin wegen des Interviews, das im Februar erschienen war, juristisch vorgehen zu wollen. "Diese Verleumdungen haben eine ansteigende Kurve. Das muss und werde ich mir nicht gefallen lassen", so der Virologe gegenüber der "SZ". Derzeit ist das Interview online nicht verfügbar. Wiesendanger hatte in diesem unter anderem behauptet, Drosten habe die Öffentlichkeit gezielt über den Ursprung des Coronavirus getäuscht. Wiesendanger ist Unterstützer der Laborthese, nach der das Virus in einem chinesischen Labor gezüchtet worden ist.
Dass Drosten gezielt getäuscht habe, zählt zu den Aussagen, die das Hamburger Landgericht nun untersagt hat. Allerdings muss der Virologe hinnehmen, dass Wiesendanger weiterhin behaupten darf, Drosten würde "Unwahrheiten" verbreiten und eine "Desinformationskampagne" fahren. Die Richter urteilten laut der "Süddeutscher Zeitung", dass es sich dabei um einen bloßen "Gegenschlag" handle. Drosten hatte gemeinsam mit weiteren Forschern ein Statement in dem Fachmagazin "Lancet" veröffentlicht, in dem ähnliche Formulierungen standen. Dieses Statement widersprach der Laborthese.
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