Darf ich während der Arbeitszeit zum Jobinterview?
Frankfurter Rundschau
Wer eine Kündigung vom Arbeitgeber erhält, will möglichst bald ein neues Arbeitsverhältnis finden. Aber wie soll man Vorstellungsgespräche und Arbeitszeit vereinbaren?
Offenburg - Nach einer Kündigung vom Arbeitgeber braucht man im besten Fall schnell einen neuen Job. Es geht also darum, passende Stellen zu finden, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Arbeitgebern vorzustellen. Aber wann soll man Jobinterviews absolvieren, wenn man noch bis Ablauf der Kündigungsfrist beim alten Arbeitgeber tätig sein muss?
Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg, verweist hier auf Paragraf 629 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Darin steht, dass nach Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses „angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren“ ist.
Konkret heißt das: Während der Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Freizeit zur Stellensuche gewähren. Laut Jürgen Markowski gilt das für alle Arbeitsverhältnisse, die nicht nur Aushilfsjobs sind, ebenso für Ausbildungsverhältnisse.