Corona-Schnelltests: Diese Regeln gelten ab 11. Oktober
Frankfurter Rundschau
Kostenlose Corona-Schnelltests sind bald passé. Die ab 11. Oktober geltende Verordnung ist nun im Bundesanzeiger erschienen. Übergangsregeln soll es für Kinder und Schwangere geben.
Berlin – Corona-Schnelltests müssen ab 11. Oktober 2021 meist selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, darunter zum Beispiel Kinder unter zwölf Jahren. Das legt eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die einen entsprechenden Bund-Länder-Beschluss umsetzt.Welche Kosten für die Schnelltests künftig anfallen, lesen Sie bei 24vita.de*.
Die im Bundesanzeiger verkündete Verordnung legt aber auch einige Übergangsregeln fest. So können Kinder von zwölf bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember 2021 mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt. Daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben. Generell weiter gratis testen lassen können sich laut der Verordnung Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 Jahre alt geworden sind. Gratis bleiben die Tests unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen. *24vita.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.